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SCHNELLER SERVICE IST UNSERE STÄRKE

Was tun, wenn ein Schadenfall eintritt? Ganz einfach: Sie wenden sich an Ihren verkaufenden E-Bike-Händler oder an eine ­qualifizierte Fahrradfachwerkstatt. Der Schaden wird behoben und durch den Händler direkt mit CarGarantie abgerechnet. Das ­bedeutet für Sie bequeme und ­unkomplizierte Unterstützung. Und wenn Ihr Händler nicht direkt vor Ort ist, melden Sie den Schadenfall der 24-Stunden-Hotline von CarGarantie.


SO BREMSEN SIE REPARATURKOSTEN AUS

Im Schadenfall kommt CarGarantie für die vollen Lohn- und ­Materialkosten auf, selbstverständlich auch dann, wenn an Ihrem E-Bike mehrfach Schäden auftreten. Lediglich bei einem Totalausfall des Akkus leisten Sie bei den Kosten einen Eigenanteil. Bis auf einen geringen Selbstbehalt von 20 Euro je Schadenfall sind Sie somit optimal vor teuren Reparaturkosten geschützt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem E-Bike-Händler.