So bremsen Sie Reparaturkosten aus
Im Reparaturfall kommt CarGarantie für die vollen Lohnkosten auf,
selbstverständlich auch dann, wenn an Ihrem Fahrzeug mehrfach Schäden
auftreten. Erst ab einer in den Bedingungen festgelegten Gesamtlaufleistung
leisten Sie bei den Materialkosten einen wertgerechten, nach den tatsächlich
gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil.
Hinweis: Damit Ihr Reparaturkostenschutz greift, ist es
erforderlich, die vom Hersteller vorgeschriebenen Pflege- und
Wartungsintervalle einzuhalten. Sprechen Sie mit Ihrem Händler, er nimmt diese
Arbeiten gerne für Sie vor.
Für Gebrauchtwagen, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts älter als 10 Jahre
sind oder mehr als 200.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen, gilt ein
Regulierungsbetrag von maximal 2.000 EURO je Schadenfall.
Die Regulierung der Lohn- und Materialkosten erfolgt maximal bis zum Zeitwert
des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls.