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Bequeme und unbürokratische Abwicklung

Im Inland lassen Sie einen Schadenfall einfach bei Ihrem Händler beheben – alles Weitere erledigt dieser gerne für Sie. Sollte Ihr Händler zu weit weg vom Schadenort sein – kein Problem! Sie melden den Schadenfall der 24-Stunden- Hotline und können dann die Reparatur in jeder Kfz-Meisterwerkstatt ausführen lassen – in ganz Europa.


Faire Kostenerstattung

Die Reparaturkostenversicherung erstattet bei Reparaturen die vollen Lohn- und Materialkosten, selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Fahrzeug mehrfach Schäden erleidet. Erst ab einer Gesamtlaufleistung von mehr als 50.000 km leisten Sie – nur bei den Materialkosten – einen wertgerechten, nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil. Zu näheren Einzelheiten informiert Sie gerne Ihr Händler.

Für Ihren Reparaturkostenschutz müssen Sie nichts weiter tun, als die vom Hersteller Ihres Autos vorgeschriebenen Wartungsintervalle bedingungsgemäß durchführen zu lassen.

Materialkostentabelle
Erstattung der Materialkosten nach Betriebsleistung des beschädigten Bauteils.