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Was tun im Schadenfall?

Ganz einfach: Im Inland wenden Sie sich an Ihren Händler. Er meldet den Schaden vor Reparaturbeginn an CarGarantie und rechnet direkt mit CarGarantie ab. Das bedeutet für Sie bequeme und unkomplizierte Unterstützung. Und wenn Ihr Händler nicht direkt vor Ort ist oder Sie sich im Ausland befinden, melden Sie den Schadenfall der 24-Stunden-Hotline von CarGarantie - hier erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Durchführung der Reparatur.


SO BREMSEN SIE REPARATURKOSTEN AUS

Im Reparaturfall kommt CarGarantie für die vollen Lohnkosten auf, selbstverständlich auch dann, wenn an Ihrem Fahrzeug mehr­fach Schäden auftreten. Erst ab einer in den Bedingungen festgelegten Gesamtlaufleistung leisten Sie bei den Material­kosten einen wertgerechten, nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil. Innerhalb der ersten 90 Tage ist ein Kundenselbstbehalt in Höhe von 300 Euro je Schadenfall zu leisten.

Hinweis: Für Ihren Reparaturkostenschutz müssen Sie nichts weiter tun, als die vom Hersteller Ihres Autos vorgeschriebenen Wartungs­intervalle weiterhin bedingungsgemäß durchführen zu lassen.
Materialkostentabelle
Erstattung der Materialkosten nach Betriebsleistung des beschädigten Bauteils

Garantiert mobil – europaweit

Garantiert mobil – europaweit

Sollte ein ersatzpflichtiger Schaden weiter als 50 Kilo­­meter vom Zulassungsort entfernt eintreten, werden Kosten für Telefon, Übernachtung, Abschleppdienst, Bahnfahrt und Mietwagen in tatsächlicher Höhe bis zu 100 Euro pro Tag im Inland und bis zu 200 Euro pro Tag im Ausland, höchstens für drei Tage, ersetzt.


  • 1 Beispielrechnung für eine Reparaturkostenversicherung (Ford Fiesta, 75 PS, 12 Monate Laufzeit).
    Die Reparaturkostenversicherung ist bei der CG Car-Garantie Vers.-AG versichert.